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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom 1. Juli 2019
Alfons Kalkofen e.K. / Wiegenkamp 22 / D-46414 Rhede
Tel. (02872) 9260-0 / Fax (02872) 9260-41 / e-Mail info@kalkofen.de / Internet: www.kalkofen.de

1. Allgemeines
1.a Diese AGB sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen.

1.b Abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich anerkannt und bestätigt worden sind.

1.c Ist der Kunde mit unseren AGB oder mit Teilen unserer AGB nicht einverstanden, muss er uns dieses unverzüglich mitteilen. Wir sind für diesen Fall berechtigt, die Bestellung ohne Folgekosten für uns zu stornieren.

2. Angebot und Vertragsabschluß
2.a Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Die von uns genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuern. Sämtliche Bestellungen, die uns vom Käufer unmittelbar oder über Außendienstmitarbeiter erteilt werden, bedürfen der Annahme durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, es sei denn es handelt sich um ein Bargeschäft.

2.b Die von uns veröffentlichten Preislisten sind unverbindlich und können ohne Vorankündigung geändert werden.
Von unseren Lieferanten veröffentlichte Preislisten sind lediglich als Preisempfehlung zu werten und haben für
uns keine Bindung; es gelten stets die aktuellen Preise bei Bestellung.

2.c Bestellungen bedürfen der Schriftform. Mündliche oder fernmündliche Bestellungen werden von uns akzeptiert, wenn der Kunde bereits in einer Geschäftsbeziehung zu uns steht und somit unsere AGB anerkannt hat. Für mündliche und fernmündliche Bestellungen seitens des Kunden wie auch Auskünfte unsererseits übernehmen wir keine Gewähr und erfolgen stets auf Gefahr des Kunden.

2.d In unseren Angeboten angegebene Nummern von anderen Herstellern dienen ausschließlich zu Vergleichszwecken, für deren Richtigkeit wir keine Gewähr übernehmen.

2.e Für sämtliche Angaben aus Katalogen und Prospekten unserer Lieferanten übernehmen wir keine Haftung.

3 Lieferung und Versand
3.a Wir sind bemüht, angegebene Liefertermine einzuhalten; sie sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ schriftlich bestätigt wurden.

3.b Die Lieferung durch uns steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wir informieren den Kunden unverzüglich, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein von uns übernommenes Beschaffungsrisiko besteht nicht.

3.c Voraussetzung der Einhaltung von Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Kunden übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und ggf. der Einbringung vereinbarter Sicherheiten.

3.d Im Übrigen ist der Kunde im Falle eines von uns zu vertretenen Verzugs zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn er eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens 3 Wochen fruchtlos verstrichen ist.

3.e Sämtliche Ansprüche seitens des Kunden, die aus einer verzögerten Lieferung unsererseits aus welchen Gründen auch immer entstehen können, werden von uns abgelehnt, es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.

3.f Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder kann die Lieferung aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht erfolgen, so sind wir berechtigt, unter Befreiung unserer Lieferverpflichtung eine Entschädigung in Höhe von bis zu 30% des Auftragswertes zu verlangen. Dem Kunden wird jedoch ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung gar nicht oder nur in wesentlich niedriger Höhe eingetreten ist.

3.g Der Versand erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung wird nur auf Weisung und Kosten des Kunden abgeschlossen.

3.h Bei Aufträgen unter 25,- € Netto-Warenwert erheben wir grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 € zzgl. MwSt.

4. Beanstandungen
4.a Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Lieferung zu untersuchen und bestehende Mängel und unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen des auf die Anlieferung folgenden Werktages, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt werden, werden von uns nicht berücksichtigt und sind von der Sach- und Rechtsmängelhaftung ausgeschlossen. Mängelrügen (mit Ausnahme von offensichtlichen Transportschäden) werden als solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern, Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht wurden, stellen keine form- und fristgerechte Rügen dar. Offensichtliche Transportschäden, insbesondere von außen erkenntlich defekte Kartonagen, sind umgehend bei oder nach Erhalt dem Transportunternehmen mitzuteilen, wobei der Kunde die Pflicht hat, entsprechende Beweise hierfür beizubringen (Fotos, defekte Kartonage, defekter Inhalt samt Verpackungsmaterial).

4.b Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung von Ware an uns kann nur mit unserem vorherigen Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne unser vorheriges Einverständnis erfolgen, brauchen von uns nicht angenommen werden. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.

4.c Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit (siehe zu 3) entsprechend.

4.d Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte und Pflichten des Käufers:

I. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, vom Lieferanten Nacherfüllung zu verlangen, aber auch die Pflicht, uns die Möglichkeit der Nacherfüllung einzuräumen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen hierbei wir nach unserem Ermessen.

II. Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach unserer Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder ggfs. den Kaufpreis zu mindern.

III. Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grober fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eintretenden Schaden dem Grunde und der Höhe nach zu belegen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.

IV. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Neu- und Austauschware 2 Jahre ab Auslieferung. Der Kunde hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.

4.e Unbeschadet der Bestimmungen über die Sach- und Rechtsmängelhaftung sowie anderer in dieser AGB getroffenen speziellen Regelungen gilt in Fällen der Pflichtverletzung unsererseits folgendes:

I. Der Kunde hat uns zur Beseitigung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche 3 Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.

II. Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen. Der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung § 280 III i.V.M. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§280 II i.V.m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt. Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachte Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

III. Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich, oder ist der zum Rücktritt berechtigte Umstand während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen.

5. Ausschluß von Beschaffungsrisiko und Garantien
Wir übernehmen keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten Garantien, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden geschlossen.

6. Rücknahme gelieferter Waren
6.a Die Rücknahme von uns gelieferter Ware erfolgt – wenn überhaupt – auf dem Kulanzwege und bedarf stets die Zustimmung der Geschäftsleitung. Ein Anspruch auf Rückgabe von uns richtig gelieferter Teile besteht nicht.

6.b Elektronische Bauteile, Waren mit eingebauten elektronische Bauteile sowie Teile, die in irgendeiner Form in Gebrauch waren, sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.

6.c Nachweislich von uns falsch gelieferte Teile werden anstandslos einschließlich evtl. berechneter Transportkosten zurückgenommen, ausgenommen hiervon sind vom Kunden veranlasste Probesendungen.

6.d Weitere Regelungen sind in unseren „Richtlinien zur Rücknahme von Teilen“ enthalten.

7. Austauschlieferung und Altteilrücknahme
7.a Die Lieferung eines Austauschteiles bedingt die Rückgabe eines einbaugleichen und instandsetzungsfähigen Altteiles. Als austauschfähig gelten Teile, die äußerlich keine offensichtlichen mechanischen Schäden aufweisen und vollständig sind.

7.b Das Altteil ist innerhalb 30 Tagen an uns frachtfrei zurückzusenden oder kann ggfs. dem zuständigen Außendienstmitarbeiter mitgegeben werden. Unfreie Zusendungen von Altteilen werden von uns nicht akzeptiert und die entstandenen Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Wird das Altteil nicht innerhalb von 30 Tagen zurückgegeben, ist dieses sofort zahlbar; eine spätere Rückgabe des Altteiles ist dann nicht mehr möglich.

8. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten
8.a Bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an allen verkauften Waren vor.

8.b Der Käufer kann an der Ware durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt für uns unentgeltlich. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zu.

8.c Die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände sind sicher und ordnungsgemäß aufzubewahren und zu versichern.

8.d Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet, die Gestattung ist widerrufbar. Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere, unsere Rechte beschneidenden Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet.

8.e Der Käufer tritt alle ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Grund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu übersenden und den/die Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzubeziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die einbezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den Käufer zustehen.

8.f Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines gerichtlichen wie außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, Scheck- oder Wechselprotestes sind wir berechtigt, Herausgabe der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände zu verlangen. Hiergegen kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden. Die Ermächtigung zur Veräußerung der gelieferten Gegenstände und zur Einziehung der uns abgetretenen Geldforderung können wir unter den gleichen Voraussetzungen widerrufen. Die abgetretenen Forderungen und Ansprüche können wir in diesem Fall unmittelbar geltend machen.

8.g Alle Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände oder an uns abgetretenen Forderungen und Ansprüche – insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Beschlagnahmungen – und alle an diesen Gegenständen eingetretenen Schäden sind uns unverzüglich mitzuteilen. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gem. der vorstehenden Absätze dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20%, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt. Die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die unsererseits bestehende Forderung gegenüber dem Kunden gerechnet.

9. Zahlungsbedingungen
9.a Unsere Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar rein netto. Abweichungen bedürfen unserer Zustimmung und werden auf jeder Rechnung entsprechend ausgewiesen. Weitere Abzüge sowie Rechnungskürzungen sind nicht statthaft.

9.b Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet. Skontoabzüge sind nur dann zulässig, wenn alle älteren Forderungen beglichen sind.

9.c Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann in keinem Fall geltend gemacht werden, auch dann nicht, wenn der Liefergegenstand beanstandet wird.

9.d Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nebst einer Bearbeitungsgebühr Zinsen in Höhe des jeweiligen Lombardsatzes der Bundesbank zzgl. 2% in Rechnung zu stellen.

9.e Zahlung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf unserer Zustimmung. Sämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

9.f Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder haben wir aufgrund von Auskünften den begründeten Verdacht, dass die Kreditwürdigkeit nicht mehr gegeben ist, so sind sämtliche Rechnungen ohne Rücksicht auf gewährte Zahlungsziele zur unverzüglichen Barzahlung fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. In jedem dieser Fälle sind wir berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern oder sie von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, hierzu eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.a Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Rhede, als Gerichtsstand für alle Verträge gilt Bocholt als vereinbart, unbeschadet unseres Rechts, das für den Firmensitz unseres Kunden zuständige Gericht anzurufen. Hat der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so sind wir berechtigt, auch ein anderes zuständiges Gericht zu beauftragen.

10.b Für alle Geschäfte und Lieferungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der v. g. Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine dieser Bestimmungen unwirksam, so ist diese durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder ihr am nächsten kommt.

Rhede, den 1. Juli 2019